01.07.2022 Die Republik

Anwaltschaft für alle

Bei Problemen mit Behörden steht sie allen Menschen in Österreich zur Seite: Die Volksanwaltschaft feiert ihr 45-jähriges Bestehen. Ein Porträt.

Neues Terrain. Die Volksanwaltschaft nahm 1977 ihre Arbeit auf. Im Bild aus dem Jahr 1980 nehmen die ersten drei Volksanwälte Robert Weisz, Franz Bauer und Gustav Zeillinger an einer Sitzung im Parlament teil. © Cermak,Alfred/ÖNB-Bildarchiv/picturedesk.com

Es war nur eine kurze Passage in der Regierungserklärung der SPÖ-Minderheitsregierung unter Bruno Kreisky im April 1970 – eingebettet zwischen dem Versprechen, die Neufassung der Grund- und Freiheitsrechte voranzutreiben, und dem Wunsch nach transparenteren Ausschreibungen von Dienstposten: „Die Bundesregierung wird die Volksvertretung einladen, […] eine Anwaltschaft öffentlichen Rechts zu schaffen, wobei der Bundesregierung die Schaffung eines Kollegialorgans, in dem jede im Parlament vertretene Partei repräsentiert sein sollte, vorschwebt.“ Knapp sieben Jahre, mehrere Gesetzesentwürfe und noch mehr Diskussionen später führte dieser kleine Absatz zur Gründung der Volksanwaltschaft. Heuer feiert die Einrichtung, die allen Menschen bei Problemen mit den österreichischen Behörden zur Seite steht, das Jubiläum ihres 45-jährigen Bestehens. Aber der Reihe nach: Unter dem Arbeitstitel einer „Bundesverwaltungsanwaltschaft“ wollte die Regierung Kreisky Anfang der 1970er Jahre eine „Schutzeinrichtungfür den Staatsbürger“ installieren. Denn bis heute sind von behördlichen Entscheidungen betroffene Personen oft nicht ausreichend über mögliche Rechtsmittel informiert oder können diese aus finanziellen Gründen nicht ergreifen. In solchen Fällen und bei Missständen in der Verwaltung sollte die Anwaltschaft nach dem Vorbild des skandinavischen „Ombudsman“ eingreifen können. Kreisky plante, dass die Einrichtung „von jedermann unmittelbar angerufen“, gleichzeitig aber auch von sich aus tätig werden kann. „Die Bundesverwaltungsanwaltschaft kann aber auch Verordnungen einer Bundesbehörde, die sie für gesetzwidrig hält, beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen und die Aufhebung erwirken“, sagte der Bundeskanzler in einer Anfragebeantwortung.

„Da alle IOI-Mitgliedsorganisationen eigentlich staatliche Einrichtungen sind, passt der Status einer ‚Internationalen Einrichtung‘ besser als der einer NGO.“

Werner Amon

Viele dieser Ideen gehören bis heute zum Selbstverständnis der Volksanwaltschaft, die nach einigen Anlaufschwierigkeiten mit 1. Juli 1977 ihre Arbeit aufnehmen konnte und seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist. Die drei Mitglieder des unabhängigen Gremiums werden vom Nationalrat für eine Funktionsperiode von sechs Jahren bestellt, das Vorschlagsrecht für die Volksanwältinnen und Volksanwälte kommt den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat zu. Neben SPÖ und ÖVP konnte meistens die FPÖ einen Volksanwalt oder eine Volksanwältin stellen, nur von 2007 bis 2013 hatte mit Terezija Stoisits eine Kandidatin der Grünen das Amt inne. Seit 2019 sind Werner Amon (ÖVP), Bernhard Achitz (SPÖ) und Walter Rosenkranz (FPÖ) als Volksanwälte bestellt. Zu Beginn ihrer Funktionsperiode legen die drei Mitglieder in der Geschäftsverteilung fest, wer für die Kontrolle welcher Gesetzesbereiche zuständig ist, der Vorsitz rotiert jährlich. Zurzeit ist Walter Rosenkranz Vorsitzender, der auch für die Bereiche Polizei-, Fremden- und Asylrecht zuständig ist. Bernhard Achitz prüft auf Bundes- und auf Landesebene die Bereiche Soziales, Pflege und Gesundheit, Werner Amon unter anderem Strafvollzug und Steuern. Außerdem ist Amon Generalsekretär des International Ombudsman Institute (IOI), einer in Wien angesiedelten Organisation, der mehr als 200 unabhängige Ombudsstellen aus über 100 Staaten weltweit angehören. Seit 1. Jänner 2022 ist das IOI offiziell vom Außenministerium als „Internationale Einrichtung“ anerkannt. „Das ist ein großer Erfolg, auf den ich als Generalsekretär des IOI besonders stolz bin“, betont Amon.

Amtssitz. Im Palais Rottal in der Wiener Singerstraße residieren die drei Volksanwälte und rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Außerdem ist die Finanzprokuratur in dem Gebäude untergebracht. © Wolak, Wolfgang/Verlagsgruppe News/picturedesk.com

Hoher Bekanntheitsgrad

Nicht nur auf internationalem Parkett, auch in der österreichischen Bevölkerung ist die Volkanwaltschaft mittlerweile eine bekannte Größe. „Wir führen alle paar Jahre eine IMAS-Studie zu Image und Bekanntheitsgrad der Volksanwaltschaft durch“, heißt es dort. Laut den jüngsten Ergebnissen aus dem Frühjahr 2020 kennen drei von vier Befragten die Einrichtung, „eine Mehrheit ist auch gut über ihre Aufgaben informiert und weiß ihre Arbeit zu schätzen“. Besonders die ORF-Sendung
„Bürgeranwalt“, in der konkrete Fälle vorgestellt werden, trage zum hohen Bekanntheitsgrad bei. Jüngere Bevölkerungsgruppen und jene mit niedrigem Bildungsstand wenden sich hingegen seltener an die Ombudsleute, weil sie nicht über deren Existenz Bescheid wissen. Immer wieder werden daher Schulklassen in den Amtssitz im Wiener Palais Rottal eingeladen, vergangenes Jahr wurde ein eigenes Erklärvideo für diese Zielgruppe erstellt.

„Die erhebliche Steigerung bei den Beschwerden konnte dank dem Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei gleichbleibendem Personalstand bewältigt werden.“

Walter Rosenkranz

Denn auch Schülerinnen und Schüler können sich an die Volksanwaltschaft wenden: Eine Beschwerde ist jederzeit kostenlos für alle Personen möglich, die sich von einer österreichischen Behörde ungerecht behandelt fühlen – ungeachtet des Alters, der Nationalität oder des Wohnsitzes. Ausnahmen sind zum Beispiel laufende Verfahren (es sei denn, es geht um eine Beschwerde wegen einer überlangen Verfahrensdauer) sowie gerichtliche Entscheidungen. Die Zahl der Menschen, die sich von Behörden ungerecht behandelt fühlen, wächst stetig. Rechnete man bei der Gründung 1977 noch mit rund 1.500 Beschwerden pro Jahr, so wird diese Zahl mittlerweile um ein Vielfaches überschritten. Vor allem in den letzten beiden Jahren wirkte die Corona-Pandemie als Treiber, wie die jährlichen Berichte an das Parlament zeigen. 2020 wandten sich 17.900 Personen an die Volksanwaltschaft, im vergangenen Jahr waren es sogar mehr als 23.600. In der Hoffnung, dass sich das Handeln der Verwaltung verbessere, habe man 2020 einen eigenen Berichtsband zur Pandemie herausgebracht, sagt Bernhard Achitz. Nachsatz: „Der Bericht 2021 zeigt jedoch, dass das nur eingeschränkt der Fall war.“ Von einer „erheblichen Steigerung“ auch bei Beschwerden über die Bundesverwaltung sprach Walter Rosenkranz. Dennoch habe man diese bei gleichbleibendem Personalstand „dank dem Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ bewältigen können.

Mehr Kompetenzen

Die Volksanwaltschaft hat seit 1. Juli 2012, also seit zehn Jahren, auch den verfassungsrechtlichen Auftrag zum Schutz der Menschenrechte. Dieser „Nationale Präventionsmechanismus“ (NPM) basiert unter anderem auf dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) der Vereinten Nationen. Sieben Experten-Kommissionen der Volksanwaltschaft führen präventive Kontrollen in Einrichtungen durch, in denen Menschen angehalten werden, und begleiten Polizeieinsätze. In 63 Prozent der 570 im vergangenen Jahr durchgeführten Kontrollen beanstandeten die Kommissionen die menschenrechtliche Situation. Seit 2017 wickelt die Volksanwaltschaft einen Großteil der Anträge auf Heimopferrente für Menschen, die zwischen 1945 und 1999 in Kinder- und Jugendheimen Opfer von Gewalt wurden, ab. Für die Zukunft wünschen sich die Volksanwälte, dass ihre Prüfkompetenz auf ausgegliederte Rechtsträger – zum Beispiel Krankenhausbetreiber – ausgeweitet wird.

Angelobung. Die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz (v. l. n. r.) werden nach der Wahl durch das Parlament von Bundespräsident Alexander Van der Bellen in der Hofburg angelobt. © Neubauer Herbert/APA/picturedesk.com

„Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus der Republik. Neben der präventiven Kontrolle kann sich jeder Mensch bei der Volksanwaltschaft wegen Verletzung der Menschenrechte beschweren.“

Bernhard Achitz

Hilfe für Einzelpesonen

Die Dauer der Verfahren kann sehr unterschiedlich sein – manche sind innerhalb weniger Tage erledigt, andere erfordern mehrere Monate Bearbeitungszeit. Zunächst wird die betroffene Behörde von der Beschwerde informiert und um eine Stellungnahme gebeten, dann prüft die Volksanwaltschaft den Sachverhalt anhand des Gesetzes, der Materialien und der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Anders als ursprünglich von der Regierung Kreisky angedacht, fällt neben der gesamten Bundes- auch die Landes- und Gemeindeverwaltung in den Kompetenzbereich der Volksanwaltschaft – nur in Vorarlberg und Tirol gibt es eigene Landeseinrichtungen. Im vergangenen Jahr wurde das Corona-Management des Bildungsministeriums genauso bemängelt wie die Priorisierung bei Covid-Impfungen in der Steiermark oder die überlange Bearbeitungsdauer in Aufenthaltstitelverfahren durch die Wiener Magistratsabteilung 35. In vielen Fällen kommen die Betroffenen rasch zu ihrem Recht, wenn sich die Volksanwaltschaft einschaltet, aktuell konnte etwa in einigen Fällen doch noch die rechtmäßige Auszahlung der Familienbeihilfe erwirkt werden, eine Person bekam einen zunächst verweigerten Rehabilitationsplatz und das Justizministerium sagte Verbesserungen beim Datenschutz in den Justizanstalten zu. Manchmal kommt es hingegen über einen langen Zeitraum zu keinen Verbesserungen, weil etwa einzelne Ministerien zwar Veränderungen zusagen, diese aber nicht umsetzen. Ist es der Volksanwaltschaft also möglich, strukturelle Änderungen herbeizuführen? Oder geht es primär darum, Menschen das Ohnmachtsgefühl gegenüber staatlichen Einrichtungen zu nehmen?

Paritätisch besetzt. Die Volksanwältinnen Ingrid Korosec (ÖVP; links), Evelyn Messner (SPÖ) und der Volksanwalt Horst Schender (FPÖ) während einer Pressekonferenz 1998. © Schnarr, Ulrich/APA/picturedesk.com

Strukturelle Änderungen

Es gehe um beides, betont man in der Volksanwaltschaft: „Jeder einzelne Beschwerdefall und jeder festgestellte Missstand machen deutlich, mit welchen Problemen die Bevölkerung im Kontakt mit den Behörden konfrontiert ist und welche menschlichen Schicksale hinter den Beschwerden liegen.“ Auf der Grundlage ihrer in Prüfverfahren gesammelten Erkenntnisse sei es der Volksanwaltschaft möglich, Schwachstellen und Fehlentwicklungen in der Verwaltung zu identifizieren und aufzuzeigen. Durch ihre Anregungen an den Gesetzgeber leiste sie „einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rechts und der Demokratie in Österreich“.

Prüfer-Trio. Die Volksanwälte Bernhard Achitz, Werner Amon und Walter Rosenkranz (v. l. n. r.) sind vorerst bis 30. Juni 2025 im Amt, dann können sie für eine weitere Funktionsperiode wiederbestellt werden. © Helmut Fohringer/APA/picturedesk.com

Behördenkontakt

Wer sich von einer österreichischen Behörde ungerecht behandelt fühlt – etwa wegen deren Untätigkeit, wegen „grober Unhöflichkeiten“ oder einer nicht dem Gesetz entsprechenden Rechtsansicht –, kann sich an die Volksanwaltschaft wenden.

www.volksanwaltschaft.gv.at